Allgemeines Verwaltungsrecht in der Schule

Grundkurs Schulrecht für Mitglieder von Leitungsteams

• Was bedeutet eigentlich Ermessen?
• Was versteht man unter dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit?
• Welche Rolle spielt der allgemeine Gleichheitssatz?
• Wann gibt es Vertrauensschutz?
• Wie gewährt man rechtliches Gehör?
• Was unterscheidet einen Verwaltungsakt von einer innerdienstlichen Weisung?
• Was sollen und dürfen und Schulgremien in rechtsstaatlichen Verfahren?

Anlass:

Die meisten Schulleitungen haben große Routine entwickelt, zur Lösung schulrechtlicher Probleme auch entlegene Regelungen in der BASS aufzuspüren. Allerdings tun sie sich dann oft schwer, diese in der konkreten Situation anzuwenden, weil ihnen letztlich Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts und seiner verfassungsrechtlichen Bezüge fehlen.

Ziele:

Die Veranstaltung soll Leitungsmitglieder in die Lage versetzen, die allgemeinen Grundlagen des öffentlichen Rechts in der Einzelregelung zu erkennen und diese im entsprechenden Kontext anzuwenden. Dabei werden die zentralen rechtsstaatlichen Anforderungen behandelt, die bei der Fallbearbeitung zu beachten sind, und die auch die Anwendung unbekannter Rechtsnormen erleichtern.

Praxis:

Alle Teilnehmer haben Gelegenheit, konkrete Fälle aus ihrem schulischen Alltag zu besprechen; sie sollten vorher telefonisch angekündigt werden.

Termine:

Dienstag,   2. März 2010, 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag,   9. März 2010, 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, 16. März 2010, 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, 23. März 2010, 14.30 - 18.00 Uhr

Zielgruppe:

Leitungsmitglieder (auch ohne Funktionsstelle) aller Schulformen

Voraussetzung:

Die entsprechende Gesetzesliteratur (Empfehlungen) werden bei Erstanmeldung verschickt. Jeder Teilnehmer benötigt ein Verwaltungsverfahrensgesetz (in der BASS nicht abgedruckt).

Kosten & Anmeldung:

150 € pro Person für die Reihe
Der Betrag ermäßigt sich bei mehr als 15 Teilnehmern auf 120 €

» zur Anmeldung

Die Anmeldung ist abgeschlossen, wenn der Betrag auf das Konto von SSI einbezahlt wurde bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Einzahlungen berücksichtigt, wenn das Seminar die mögliche Teilnehmerzahl überschreiten sollte. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter erfolgt die Rückerstattung des Seminarbeitrags in voller Höhe. Bei Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung nach Anmeldung durch Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 20 € einbehalten.
Seminarleitung:

Angelika Stöcker, Fachberaterin für Schul- und Verwaltungsrecht

Veranstaltungsort:

Gymnasium Hückelhoven
Hartlepooler Platz 10
41836 Hückelhoven


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